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Polizei Sachsen - Polizeidirektion Leipzig

Kriminalitätsgeschehen

Technikdiebstahl         

Ort: 04317 Leipzig, HeinrichstrasseZeit: 01.07.2014; 23:00 Uhr – 02.07.2014; 10:30 Uhr

Etwas Klettergeschick bewies ein Langfinger in den Nachtstunden zum Mittwoch. Er hebelte das im Erdgeschoss liegende Fenster zur Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf, stieg ein und bediente sich. Er durchsuchte alle Räume nach verwertbaren Gegenständen und entschied sich schließlich, eine Kamera, eine X-Box und einen Beamer mitzunehmen. Anschließend flüchtete er samt der Beute im Wert von ca. 6.000 Euro in unbekannte Richtung. Jetzt ermittelt die Polizei wegen Diebstahl im besonders schweren Fall. (MB)

Landkreis Leipzig

Bürgerpolizistin „spuckt“ in die (Fisch-) Suppe 

Ort: Trebsen (OT Altenhain), Zur MunaZeit: 02.07.2014, gegen 10:00 Uhr

Die örtlich zuständige Bürgerpolizistin befand sich auf Streife und entdeckte dabei einen Mann (32), der an einem Teich auf dem Gelände der ehemaligen Heeresmunitionsanstalt saß und angelte. Weil es sich nicht um ein offizielles Angelgewässer handelt, suchte die Beamtin das Gespräch. Daraus folgte ein nicht unerheblicher Aufwand, um Licht ins Dunkle zu bringen. Der Angler hatte keinerlei Papiere bei sich, gab aber an, seitens eines Jägers die Erlaubnis zu seinem Tun erhalten zu haben. Im Gegenzug sollte er dafür im Umfeld seine Augen nach Buntmetalldieben offen halten. Nach einem Telefonat mit dem ehemaligen Hausmeister wurde die neue Ansprechpartnerin bekannt, welche wiederum den vermeintlichen Erlaubnisgeber benennen konnte. Der Jagdaufseher bestätigte zwar die Aussagen des Mannes, erteilte die „Erlaubnis“ jedoch ohne Wissen des eigentlichen Geländeeigentümers und nur mündlich. Zwischenzeitlich holte der 32-Jährige seinen Fischereischein von daheim, der leider nur bis Mai 2013 gültig war. Letztlich war der fachliche Rat der Fischereibehörde erforderlich. Der Mitarbeiter des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wusste, dass der 32-Jährige auch an einem privaten Gewässer einen Fischereischein benötigt hätte und dass die Erlaubnis schriftlich gegeben werden muss. Warum? Weil es so im Sächsischen Fischgesetz steht. Ferner konnte der Tatbestand der Fischwilderei ausgeschlossen werden, denn das stehende Gewässer bieten seinen schuppigen Bewohnern zu wenig Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Aufenthaltsortes und sie haben einen konkreten Besitzer – anders als ihre Artgenossen in Fließgewässern. Nunmehr steht noch die Wegnahme einer fremden und beweglichen Sache – kurz Diebstahl – im Raum. Ob das Ereignis aber tatsächlich strafrechtlich relevant ist, wird die Staatsanwaltschaft befinden. (Loe)

Erbstücke gestohlen                

Ort: 04420 Markranstädt; OT Göhrenz, Lausener WegZeit: 02.07.2014, 11:00 Uhr – 13:15 Uhr

Vormittags stieg ein dreister Langfinger durch das Küchenfenster in ein Einfamilienhaus ein und durchwühlte in den Räumen vom Erdgeschoss bis unters Dach Schränke, Ablagen und Schübe. Fündig wurde der Dieb schließlich in Schmuckkästen, aus denen er hochwertige Ketten, Armbänder und Ringe von fünfstelligem Wert entnahm. Anschließend flüchtete er samt der Beute in unbekannte Richtung. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahl im besonders schweren Fall. (MB)

Verkehrsgeschehen

Stadtgebiet Leipzig

Unfall verhindert – Schaden trotzdem entstanden     

Ort: Leipzig OT Thekla, Rostocker StraßeZeit: 02.07.2014, gegen 10:30 Uhr

Die Fahrerin (35) eines VW Passat befuhr die Rostocker Straße in stadteinwärtiger Richtung. In Höhe einer Kleingartenanlage wollte sie nach links abbiegen, achtete dabei jedoch nicht auf den Gegenverkehr. Ein ihr entgegen kommender Mercedes Vito musste bis zum Stehen abbremsen, um eine Kollision zu verhindern. Damit wäre der Unfall verhindert gewesen, wenn er hinter sich nicht noch eine Abschleppstange, an der wiederum ein Citroen Xantia hing, geführt hätte. Durch die abrupte Bremsung fuhr der Citroen auf den Vito auf, sodass die Abschleppstange brach und das Fahrzeug im Frontbereich leicht beschädigt wurde. Der Sachschaden wird auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Trotz, dass die 35-Jährige nicht mit dem Vito zusammengestoßen ist, muss sie sich nun wegen einer Vorfahrtsverletzung mit Unfallfolge verantworten, denn auch wenn der Citroen nicht mit dem Passat kollidierte, so wurde er doch durch ihre Unachtsamkeit mittelbar beschädigt. (KG)

Landkreis Nordsachsen

Reifenplatzer sorgt für Sperrung auf der BAB 9 und Abfahrt zur A 14              

Ort: 04435 Schkeuditz; BAB 9 Km 117,8 i.R. BerlinZeit: 02.07.2014; 23:33 Uhr – 03.07.2014; 05:25 Uhr

Aufgrund eines Reifenplatzers kam ein vollbeladener Sattelzug, der auf der BAB 9 in Richtung Berlin unterwegs war, in Höhe des Schkeuditzer Kreuzes von der Fahrbahn ab. Der Fahrer (Alter derzeit unbekannt) verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und walzte auf ca. 150 Meter Länge die Leitplanken der Haupt- und Nebenfahrbahn nieder. Anschließend blieb er in der Leitplanke stecken und musste herausgeflext sowie geborgen werden. Fazit: Die Vorderachse brach und die Reifen wurden beschädigt. Außerdem mussten der rechte Fahrstreifen der BAB 9 und die komplette Zufahrt zur BAB 14 gesperrt und der Fahrverkehr in Richtung Leipzig über Wiedemar umgeleitet werden. Erst nach Abschluss der Bergungs- und Reinigungsmaßnahmen konnten die Fahrbahnen wieder gegen 06:00 Uhr freigegeben werden. (MB)

Authors: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Lesen Sie mehr http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2014_30204.htm

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