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Polizei Sachsen - Polizeidirektion Leipzig

Inhalt Verantwortlich: Alexander Bertram, Uwe Voigt Stand: 23.02.2015, 23:30 Uhr
Pressemitteilung zum Versammlungsgeschehen LEGIDA und deren Gegendemonstrationen am 23. Februar 2015

Die Polizeidirektion Leipzig führte am 23. Februar 2015 einen Polizeieinsatz zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit um den Aufzug LEGIDA und  mehrerer Gegenversammlungen durch.

Die Aufzugsstrecke sollte vom Augustusplatz über den Georgiring, die Wintergartenstraße, die Querstraße, den Grimmaischen Steinweg zurück zum Augustusplatz verlaufen.

Die fünf Gegenveranstaltungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Die Legida-Auftaktkundgebung begann gegen 19:00 Uhr. Kurz vor 20:00 Uhr setzte sich der Aufzug in Richtung Hauptbahnhof in Bewegung. Es kam im Verlauf der Demonstration zu mehreren Blockaden durch Gegendemonstranten. Zur Umgehung einer Blockade in der Querstraße wurde die Strecke über die  Salomonstraße verlängert. Auch dort wurde der Aufzug in Höhe Großer Brockhaus blockiert. Die Polizei musste die Strecke räumen. Weiterhin formierten sich am Johannisplatz zahlreiche Gegendemonstranten. Um den Aufzug zum Augustusplatz zurückzugeleiten wurden diese durch die Polizei abgedrängt. Der Aufzug erreichte gegen 21:15 Uhr den Augustusplatz. Die Abschlusskundgebung endete gegen 21:30 Uhr.

Im Rahmen des Einsatzes registrierte die Polizei vier Straftaten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, zwei wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, vier Körperverletzungsdelikte, zwei Mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine Beleidigung. Es gab keine Gewahrsams- oder Festnahmen. Drei Polizeibeamte wurden im Einsatz verletzt. (Stand: 22:30 Uhr)

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Veranstaltungstag im Großen und Ganzen trotz der Blockaden und Rangeleien friedlich verlief. Alle getroffenen taktischen polizeilichen Maßnahmen konnten umgesetzt werden. Zu bemerken ist jedoch, dass zahlreiche Teilnehmer aus der LEGIDA-Versammlung, die dem rechten Spektrum und dem Fußballumfeld zuzuordnen sind, äußerst verbalaggressiv und provokant in Richtung der Gegendemonstranten agierten. Durch das konsequente polizeiliche Handeln gegen jegliche Störungen, konnten Zusammentreffen von Teilnehmern beider Lager verhindert werden. (BA)

Authors: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Lesen Sie mehr http://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2015_34642.htm

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